Deutsche Gesetze und amerikanische Plattformen passen einfach nicht zusammen

Wenn zwei sich streiten, freut sich der Dritte. – So bekannt dieses Sprichwort auch ist, in diesem Fall freut sich der Dritte (nämlich Sie und ich) wohl weniger.

Vor einigen Jahren wurden deutsche Webseiten dazu verdonnert, ein Impressum zu haben. Es sollte mit maximal zwei Klicks erreichbar sein und sämtliche Informationen enthalten, die in irgendeiner Weise rechtlich relevant sind (ich zähle diese jetzt hier nicht auf!).

Damals gab es die Plattform Facebook in Deutschland noch nicht. Doch nun holt das Landgericht Aschaffenburg zu einer Rechtsprechung aus, die einen nur wieder und wieder mit dem Kopf schütteln lässt. Es ist zwar noch nichts in Stein gemeißelt, doch wir alle wissen, wie es mit solchen Gesetzesentscheidungen ist: Früher oder später kommen idiotische Menschen darauf, ihre Mitbewerber durch Abmahnungen aufgrund fehlenden Impressi zu ärgern.

Wie Sebastian Dramburg auf spreerecht.de erläutert, reicht ein einfacher Link auf dem Info-Tab auf der eigenen Facebook Seite nicht mehr aus.

Jetzt könnte man meinen, dass die Rechtsprechung des Landgericht Aschaffenburg Menschen wie mir einen Gefallen tut, denn in den meisten Fällen erstellen die Kunden selbst keine Facebook Applikationen, die für eine alternative Impressumslösung auf Facebook Seiten notwendig sind. Nein! Social Media Beratern wie mir wird durch die Impressumspflicht auf Facebook Seiten wieder einmal ein Knüppel zwischen die Beine geworfen. Warum? Ich mache keine Rechtsberatung sondern Social Media Beratung!

Ist euch schon mal aufgefallen, wie wenige deutsche Unternehmen auf Facebook aktiv sind? Es ist doch ganz klar, dass viele von ihnen verunsichert sind, gerade durch eine nicht eindeutige Regelung zu Like-Buttons und Impressumsregelungen auf Facebook Seiten.

Wer also verunsichert ist und jetzt sofort ein Impressum auf seiner Facebook Seite erstellen will, der kann sich bei Schwindt PR über mögliche Alternativen informieren, oder gleich eine Facebook App wie 247GRAD nutzen, um einen entsprechenden Impressumsreiter zu erstellen.

Meinen eigenen Kunden kann ich nur sagen: Wenn ihr die ausführliche Variante eines Impressum-Tabs auf eurer Facebook-Seite haben wollt, dann helfe ich euch gerne weiter! :-)

Deutsche Gesetze und amerikanische Plattformen passen einfach nicht zusammen
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